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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Rheinland-Pfalz startet Modellprojekt / Verminderung des Unfallrisikos junger Fahranfänger

Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Jugendliche in Begleitung künftig schon mit 17 Jahren Auto fahren. Das Modellprojekt "Begleitetes Fahren" startet am 2. November, Anträge können ab 4. Oktober bei der zuständigen Führerscheinstelle (Kreis- oder Stadtverwaltung) gestellt werden. Das teilte Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage in der Aktuellen Stunde vor dem rheinland-pfälzischen Landtag mit.

Ziel sei es, neben den bereits angebotenen Fahrsicherheitstrainings weitere Angebote zu schaffen, damit der Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen "Lotsen" sammeln kann, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können. Mit dem Modellprojekt Begleitetes Fahren solle das übermäßig hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger gemindert werden. Die Gruppe der 18 bis 24-jährigen Autofahrer repräsentiert nur rund acht Prozent der Bevölkerung, ist aber fast in ein Viertel der tödlichen Unfälle verwickelt, meistens sogar als Verursacher. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Begleiteten Fahren beispielsweise in den USA und in Schweden zeigten, so Bauckhage, dass hiermit die Unfallzahlen bei Fahranfängern tatsächlich gemindert werden könnten. In Niedersachsen hat ein Testlauf über den Zeitraum von einem Jahr mit mehr als 6000 Genehmigungen eine Bilanz von lediglich drei Unfällen (ohne schweren Personenschaden) ergeben. "Um zu einer Verminderung des Unfallrisikos junger Fahranfänger beizutragen, hat das Verkehrsministerium die entsprechende Landesverordnung auf den Weg gebracht", teilte Bauckhage mit. Im Rahmen des Modellprojektes kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die theoretische und praktische Prüfung", so der Minister.

Das Modellprojekt reiht sich ein in zahlreiche Initiativen und Aktionen des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums, um junge Fahranfänger durch eine hochwertige Fahrausbildung und spezielle Fortbildungsangebote optimal auf die Verkehrsverhältnisse vorzubereiten.

Außerdem beteiligen sich Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und voraussichtlich Saarland an diesem bundesweiten Modellversuch. Diese Bundesregelung ist auf Grund des Modellcharakters bis 31. Dezember 2010 befristet. Die bis zum 18. Lebensjahr befristete Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft folgende Voraussetzungen:

  • Die benannten Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein;
  • Sie müssen 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis sein;
  • Sie dürfen höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
  • Ein Einweisungslehrgang durch einen Fahrlehrer ist für die Begleitperson nicht verpflichtend vorgeschrieben, wird aber auf freiwilliger Basis empfohlen. Die Höhe der Gebühr beträgt 12,80 Euro. Bei mehreren Begleitpersonen kommen jeweils nochmals 5,10 Euro hinzu.
  • Die Begleitperson hat lediglich beratende Funktionen, sie darf nicht ins Steuer greifen. Die Kfz-Versicherung muss aus versicherungsrechtlichen Gründen über die Teilnahme am Begleiteten Fahren informiert werden.

Die zugelassenen Begleitpersonen werden in die mitzuführende Prüfungs­bescheinigung eingetragen.

Wichtige Fakten:

  • Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde: 13,10 Euro (+ spätere Gebühr für den Kartenführerschein)
  • Auflagen: Es darf nur in Begleitung einer Person gefahren werden, deren Voraussetzungen von der Führerscheinstelle überprüft wurden.
  • Fährt der junge Fahranfänger ohne Begleitperson oder mit einer betrunkenen Begleitperson, wird der Führerschein wieder entzogen, er kann erst nach Absolvieren eines Aufbauseminars für Fahranfänger (circa 200 Euro) wieder erteilt werden.
  • Geltungsbereich: Die bis zum 18. Lebensjahr befristete Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands.

Autor

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Herausgeber Koordinierungsstelle Intrapol
Aktualisierungsdatum 28.09.2005